BIS: Suche und Detail

Wohngeld

Kurzbeschreibung

Wohngeld ist ein vom Bund und dem Land Nordrhein-Westfalen jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.

Sie können diesen Antrag online stellen. Nutzen Sie hierfür bitte den verlinkten Dienst im MHKBD NRW Portal.

Onlinedienstleistung

Beschreibung

Wohngeld wird nur auf Antrag zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens zu den Aufwendungen für den Wohnraum geleistet (§§ 7, 26 Sozialgesetzbuch I, § 1 Wohngeldgesetz). Damit sollen die Wohnkosten für einkommensschwache Haushalte, die keine Transferleistungen wie Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II erhalten, tragbar gestaltet werden. Das Wohngeld wird als Miet- oder Lastenzuschuss gezahlt.

Antragsberechtigt für den Mietzuschuss sind:

  • Mieter von Wohnraum bzw. Nutzungsberechtigte (Dauerwohnrecht)
  • Bewohner eines Heimes im Sinne des Heimgesetzes
  • Personen, die Wohnraum im eigenen Haus, das mehr als zwei Wohnungen hat bewohnen.

Antragsberechtigt für den Lastenzuschuss sind:

  • Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung
  • Inhaber eines eigentumsähnlichen Dauerwohnrechts

Die Höhe des Wohngeldes ist abhängig von

  • der Anzahl der Haushaltsmitglieder,
  • dem zu berücksichtigen Gesamteinkommen
  • und der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung (bei Eigentum).

Die Gewährung von Wohngeld ist antragsabhängig.

Antragsvordrucke erhalten Sie

Wohngeld Online

Ab sofort können Sie Ihren Antrag auf Wohngeld auch Online über das Serviceportal "Gemeinsam Online" beantragen.

Für die Nutzung dieses Dienstes ist eine Registrierung im Serviceportal "Gemeinsam Online" notwendig. Hilfreiche Tipps zum Ablauf der Registrierung sowie der Antragsstellung erhalten Sie auf der Internetseite des Serviceportals.

 

§ 26 SGB 

WoGG

  • Ausgefüllter Antrag auf Wohngeld
  • Scan oder Foto des Personalausweises oder eines anderen amtlichen Ausweisdokumentes des Antragsstellers
  • Einkommensnachweise (Gehaltsbescheinigungen, Rentenbescheid etc.)
  • Mietvertrag und Nachweis der Überweisung der Miete
  • Verdienstbescheinigung
  • Kontoauszüge
  • Studienbescheinigung

Onlinedienstleistung

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen