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Urkunden & Bescheinigungen

Beschreibung

Onlineformulare im virtuellen Rathaus

E-Government bedeutet, dass die Bürgerinnen und Bürger Behördengänge unabhängig von den Öffnungszeiten des Rathauses oder anderer Verwaltungen im Internet durchführen können, wie zum Beispiel die Beantragung von Meldebescheinigungen, Personenstandsurkunden aus dem Geburtenregister/Eheregister/Lebenspartnerschaftsregister/Sterberegister oder die Anmeldung von Hunden.
Alle Vorgänge können online bezahlt werden. Hierzu können Sie giropay, Kreditkarte (Mastercard, VISA) oder PayPal verwenden.

 

Personenstandsurkunden

Ihr Standesamt ist nur dann zuständig, wenn auch die Beurkundung der jeweiligen Angelegenheit in Meckenheim erfolgt ist, also z.B. die Geburt oder Eheschließung in Meckenheim stattgefunden hat. Der Wohnort zum Zeitpunkt der Beurkundung ist nicht relevant.
Aus folgenden Registern können Sie Personenstandsurkunden beantragen:

  • Geburtenregister
  • Eheregister
  • Lebenspartnerschaftsregister
  • Sterberegister


Meldewesen

Einfache Meldebescheinigung

Sie können bei der Stadt Meckenheim eine einfache Meldebescheinigung beantragen, wenn Ihr aktueller Wohnsitz in Meckenheim gemeldet ist.
Die Meldebescheinigung dient gegenüber Dritten als Nachweis über Ihre bestehende Anmeldung in einer aktuellen Wohnung. Sie kann für behördliche und private Zwecke verwendet werden.

Erweiterte Meldebescheinigung

Sie können bei der Stadt Meckenheim eine erweiterte Meldebescheinigung beantragen, wenn Ihr aktueller Wohnsitz in Meckenheim gemeldet ist.
Sollten Sie aus Meckenheim verzogen sein, ist eine Ausstellung einer erweiterten Meldebescheinigung nur bei persönlicher Vorsprache möglich.
Die erweiterte Meldebescheinigung dient zum Zwecke der Eheschließung oder zur Vorlage bei einer Botschaft oder einem Konsulat.

Manuelle Melderegisterauskunft nach § 44 BMG (Bundesmeldegesetz)

Die einfache Auskunft aus dem Melderegister (nach § 44 BMG) beinhaltet folgende Daten:
1. Familienname
2. Vornamen
3. Doktorgrad
3. derzeitige Anschriften
4. sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache

 

Uns als Stadtverwaltung Meckenheim ist es wichtig, Ihnen mit unserem Kommunalportal.NRW Dienstleistungen auch in digitaler Form anzubieten.

Dieses Portal ist für uns als Verwaltung, aber auch für Sie als Bürgerinnen und Bürger neu.

Wir sind bestrebt nicht nur unser Angebot an digitalen Dienstleistungen immer weiter auszubauen, sondern auch um so mehr bestrebt, Ihnen die Dienstleistungen übersichtlich, komfortabel und schnell zur Verfügung zu stellen.

Daher sind wir auf Ihr Feedback, Hinweise und Wünsche angewiesen. Denn nur so wird das Kommunalportal.NRW für Sie als Nutzende und uns richtig gut.

Bitte nehmen Sie sich nach Stellung Ihres Antrages oder allgemeiner Nutzung des Kommunalportals.NRW noch die kurze Zeit, um uns den nachfolgenden kurzen  Fragebogen auszufüllen.

Zu diesem gelangen Sie, in dem Sie nach der Antragsstellung nochmals auf den Reiter Startseite klicken und unter der Rubrik „Rund um´s Kommunalportal“ auf den Feedback-Knopf klicken oder Sie klicken auf auf der obersten Menüleiste auf "Feedback".

 

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

Ihr Team des Kommunalportals.NRW

Name Typ Kosten
Einfache Melderegisterauskunft Gebuehr 11,00 EUR
erweiterte Melderegisterauskunft Gebuehr 15,00 EUR
Meldebescheinigung Gebuehr 9,00 EUR