Sonderöffnungszeiten des Wahlbüros für die Briefwahl vor Ort:

Sonderöffnungszeiten des Wahlbüros für die Briefwahl vor Ort:

Freitag, 07.02.2025         07.30 Uhr bis 16.00 Uhr

Samstag, 08.02.2025      08.00 Uhr bis 14.00 Uhr

Montag, 10.02.2025        07.30 Uhr bis 18.00 Uhr

Ab Dienstag, 11. Februar, gelten dann für das Wahlbüro die allgemeinen Öffnungszeiten der Stadt Meckenheim.
Im Wahlbüro kann nicht nur die Briefwahl beantragt, sondern auch direkt dort gewählt werden.

BIS: Suche und Detail

Bundestagswahl am 23. Februar 2025

Beschreibung

Am 23. Februar 2025 findet - vorgezogen - die nächste Bundestagswahl statt.

Der Deutsche Bundestag, die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland, besteht aus Abgeordneten des deutschen Volkes, die auf vier Jahre gewählt werden.

Die Stadt Meckenheim ist im Wahlkreis 97 Rhein-Sieg-Kreis II von insgesamt 299 Wahlkreisen im Bundesgebiet. Wer ist wahlberechtigt?

Wahlberechtigt sind alle Deutschen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben (also am 23. Februar 2007 oder früher geboren sind), seit mindestens drei Monaten in Deutschland wohnen oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Alle Wahlberechtigten haben jeweils zwei Stimmen: mit der Erststimme wird der oder die Wahlkreisabgeordnete im Wege der Direktwahl gewählt. Mit der Zweitstimme wird die Landesliste einer Partei gewählt.

Bitte beachten Sie, dass bei dieser vorgezogenen Bundestagswahl Wahlberechtigte, die zum gesetzlichen Stichtag in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, voraussichtlich ab 28. Januar bis spätestens 1. Februar 2025 eine Wahlbenachrichtigung erhalten werden.

Umfassende Informationen gibt die Bundeswahlleiterin

Die Bundeswahlleiterin informiert auch in Leichter Sprache

Zuständige Einrichtungen

  • Wahlen
      • Siebengebirgsring 4
      • 53340 Meckenheim

Zuständige Kontaktpersonen