Sonderöffnungszeiten des Wahlbüros für die Briefwahl vor Ort:
Freitag,
Samstag,
Montag, 10.02.2025 07.30 Uhr bis 18.00 Uhr
Ab Dienstag, 11. Februar, gelten dann für das Wahlbüro die allgemeinen Öffnungszeiten der Stadt Meckenheim.
Im Wahlbüro kann nicht nur die Briefwahl beantragt, sondern auch direkt dort gewählt werden.
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Beschreibung
Allgemeine Informationen zur Bundestagswahl 2025
Der Deutsche Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland und als maßgebliches Gesetzgebungsgremium ihr wichtigstes Organ. Er besteht aus Abgeordneten des deutschen Volkes, die in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl auf vier Jahre gewählt werden.
Der Deutsche Bundestag wird alle vier Jahre demokratisch von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt. Der Bundespräsident hat auf Ersuchen des Bundeskanzlers den 20. Deutschen Bundestag am 27. Dezember 2024 aufgelöst (BGBl. 2024 I Nr. 434) und den Wahltag auf Sonntag, den 23. Februar 2025 bestimmt (BGBl. 2024 I Nr.435).
Grundlage für die Wahl in der Bundesrepublik Deutschland ist das Bundeswahlgesetz und die Bundeswahlordnung.
Der Deutsche Bundestag wird nach den Grundsätzen einer mit der Personenwahl verbundenen Verhältniswahl gewählt. Man nennt dies auch personalisierte Verhältniswahl. Die Wählerin und der Wähler haben hierbei zwei Stimmen.
Zum ersten Mal werden keine gelben Wahlbenachrichtigs-Karten, sondern Wahlbenachrichtigungsbriefe (Anschreiben) an die Wahlberechtigten versendet.
Wer darf wählen?
Für die Teilnahme an der Bundestagswahl sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes berechtigt, die am Wahltag
- das 18. Lebensjahr vollendet haben,
- in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind,
- seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland
eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten, - nicht nach § 13 Bundeswahlgesetz vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Wahlberechtigte Deutsche werden von Amts wegen von der zuständigen Gemeinde in ein Wählerverzeichnis eingetragen, wenn sie am 42. Tag vor der Wahl (bei der Bundestagswahl 2025 = 12. Januar 2025) bei einer Meldebehörde gemeldet sind.
Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist. Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, bezeichnet man auch als Auslandsdeutsche. Sie werden nicht von Amts wegen in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen Auslandsdeutsche an Bundestagswahlen teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis der zuständigen Gemeinde stellen.
Sie können auf drei Wegen an der Bundestagswahl 2025 teilnehmen:
- Urnenwahl: Sie geben Ihre Stimme am Wahltag, 23. Februar 2025, zwischen 8.00 Uhr und 18.00 Uhr im Wahlraum Ihres Wahlbezirks persönlich ab. Alle Wahlgebäude der Urnenwahlbezirke sind 2025 für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
- Briefwahl: Sie geben Ihre Stimme per Brief ab. Ihre Briefwahlunterlagen erhalten Sie nur auf Antrag. Mehr dazu erfahren Sie in Ihrem Wahlbenachrichtigungsbrief. Oder Sie stellen online den Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen bis 18. Februar 2025, 12 Uhr.
Briefwahlunterlagen können erst nach endgültiger Zulassung der Wahlvorschläge und anschließendem Druck der Stimmzettel ausgegeben oder versandt werden.
Bei dieser vorgezogenen Bundestagswahl wurde diese Frist durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat durch Rechtsverordnung deutlich verkürzt. Somit verringert sich auch der Zeitraum Briefwahl zu beantragen - Briefwahl vor Ort: Frühzeitige „Briefwahl vor Ort“ mit der persönlichen Stimmabgabe im Wahlbüro im Rathaus ab 7. Februar zu nutzen.
Öffnung des Wahlbüros
Aufgrund der verkürzten Fristen startet die Stadt Meckenheim mit Sonderöffnungszeiten des Wahlbüros in die Briefwahl vor Ort
Freitag, 07.02.2025 07.30 Uhr bis 16.00 Uhr
Samstag, 08.02.2025 08.00 Uhr bis 14.00 Uhr
Montag, 10.02.2025 07.30 Uhr bis 18.00 Uhr
Ab Dienstag, 11. Februar, gelten dann für das Wahlbüro die üblichen Öffnungszeiten der Stadt Meckenheim.
Im Wahlbüro kann nicht nur die Briefwahl beantragt, sondern auch direkt dort gewählt werden.
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
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Wahlen
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- Siebengebirgsring 4
- 53340 Meckenheim
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Telefon: 02225 917-194
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