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Stadtwerke Meckenheim

Bei den Stadtwerken handelt es sich um einen Eigenbetrieb der Stadt Meckenheim, der nach den Bestimmungen der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) geführt wird. Daher obliegt die Führung des Eigenbetriebs, die Vertretung des Betriebes und die Vollziehung von Beschlüssen des Stadtwerkeausschusses der Werkleitung gemeinschaftlich. Die Handlungen des jeweiligen Eigenbetriebes werden aufgrund der fehlenden Rechtspersönlichkeit der Gemeinde zugerechnet. Für grundsätzliche Entscheidungen ist der jeweilige Gemeinde-/Stadtrat bzw. für grundsätzliche Rechtsgeschäfte der Bürgermeister zuständig. Aufgabe des Eigenbetriebes "Stadtwerke der Stadt Meckenheim", ist die Sicherstellung der Wasserversorgung im Stadtgebiet, der Betrieb und Unterhaltung des Blockheizkraftwerks zur Nahwärme und Stromversorgung sowie der Betrieb und Unterhaltung der Straßenbeleuchtung.