BIS: Suche und Detail

Fundsachen

Kurzbeschreibung

Im Bürgerbüro können gefundene Gegenstände abgegeben oder gemeldet, bzw. der Verlust von Gegenständen gemeldet werden.

Beschreibung

Haben Sie etwas verloren oder gefunden? Dann können Sie es entweder im Rathaus direkt melden oder das Online-Fundbüro der Plattform verlustsache.de nutzen.

Die Plattform funktioniert in zwei Richtungen unabhängig von Uhr- und Öffnungszeiten. Wer etwas verloren hat, kann dort nach dem verlorenen Gegenstand suchen. Es kann aber auch eine Fundsache online gemeldet werden.

Wer auf der Suche nach verlorenen Gegenständen oder Wertsachen ist, kann zudem im Online-Fundbüro nachschauen, ob diese bereits im Fundbüro abgegeben wurden. Wenn nach der Suche der Gegenstand registriert und abgegeben wird, sieht die Software bei entsprechender Übereinstimmung vor, dass man vom Fundbüro kontaktiert wird.

Das Besondere am Online-Fundbüro ist, es werden nicht nur alle Gegenstände, die im Fundbüro der Stadt Meckenheim registriert und abgegeben wurden gespeichert, das Online-Fundbüro greift darüber hinaus auch auf über 2.500 angeschlossene Fundbüros u.a. der Stadt Bonn, der Deutschen Bahn oder verschiedener Flughäfen zu.

Aufbewahrung und Versteigerung

Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren.

Wird ein/e Eigentümer*in bekannt, so steht der Finderin / dem Finder die Zahlung eines Finderlohns durch die/den Eigentümer*in in Höhe von fünf Prozent bis zu einem Wert von 500 Euro und zuzüglich drei Prozent bei einem Wert von über 500 Euro zu.

Meldet sich ein/e Besitzer*in innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finder*in Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt selbst Eigentümerin der Sachen.

Diese Fundsachen (ausgenommen Fahrräder) werden dann in größeren zeitlichen Abständen nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Gemeinde.

Einzelverkäufe von Fundsachen finden nicht statt.

Personalausweis

ggf. Anschaffungsbeleg

Erfahrungsgemäß vergehen zwischen dem Zeitpunkt des Verlustes und der Anzeige von Fundsachen beim Fundbüro zwei bis drei Wochen. Deshalb wird bei Verlust von EC-/Kreditkarten und Personalausweisen mit Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion) eine Sperrung über den einheitlichen Sperrnotrufnummer 116 116 empfohlen. Zudem ist der Verlust von Ausweisdokumenten, sofern nicht bereits bei der Polizei angezeigt, im Bürgerbüro der Stadt Meckenheim zu melden. Bei Verlust von Gegenständen in öffentlichen Verkehrsmitteln, wenden Sie sich bitte an das Unternehmen, das das Verkehrsmittel betreibt (z. B. RVK, SWB).

Die Aushändigung von Fundsachen an den Verlierer erfolgt nach Prüfung des rechtmäßigen Besitzanspruches. Nehmen Sie hierzu bitte mit den zuständigen Ansprechpersonen im Fundbüro Kontakt auf.

Weitergabe der Anschrift

Bei Rückgabe einer Fundsache an den rechtmäßigen Eigentümer sind wir verpflichtet, dem Finder den Namen und die Anschrift des Eigentümers mitzuteilen, damit der Finder seine Finderlohnansprüche gegen diesen geltend machen kann.

Fundtiere


Zugelaufene oder aufgegriffene Tiere sind, soweit der Besitzer nicht auffindbar ist, unverzüglich dem Ordnungsamt telefonisch unter 0049 2225-917 919 bzw. der Polizeiwache Rheinbach 0049 228-155 711 zu melden. Sollten die Ordnungskräfte ebenfalls den Besitzer nicht ausfindig machen können, wird das Tier dem Troisdorfer Tierheim (Tierschutz für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.) zur Versorgung anvertraut.

Sie können Fundtiere auch ohne Anzeige direkt in einem Tierheim abgeben. Die Fundanzeige wird dann durch das Tierheim erledigt, da ohne Anzeige die Kommune nicht dazu verpflichtet ist, die Kosten der Unterbringung zu tragen.

Für die Sortierung und Lagerung der Fundsache erheben wir ein Bearbeitungsentgelt

0,- EUR bis   24,- EUR =   0,- EUR
25,- EUR bis 150,- EUR =   5,- EUR
151,- EUR bis 500,- EUR = 10,- EUR
Über 500,- EUR=  15,- EUR

Finderlohn

Der Finder hat nach §§ 978 ff. BGB Anspruch auf Finderlohn.
Ein Anspruch auf Finderlohn hat zur Voraussetzung, dass:

  • der Gegenstand einen Wert von mindestens 50,- Euro hat,
  • der Finder nicht Mitarbeiter der Stadt Meckenheim oder der Stadtwerke Meckenheim, einer Tochtergesellschaft oder eines Vertragsunternehmens der Stadt Meckenheim ist und
  • der Finder nicht im Voraus auf den Finderlohn verzichtet hat.

Sollte der gefundene Gegenstand nicht an seinen Eigentümer zurückgeführt werden können, kann der Finder seinen Finderlohnanspruch ab drei Jahren nach dem Versteigerungstermin bei der Stadt Meckenheim geltend machen. Der Anspruch auf Finderlohn erlischt drei Jahre nach dem Versteigerungstermin.

Die Höhe des Finderlohns beträgt 2,5% für einen Wert zwischen 50,- EUR und 500,- EUR und 1,5%, wenn der Gegenstand mehr als 500,- EUR wert ist.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen