+++ Stadt Meckenheim sucht ehrenamtliche Wahlhelfende für die Kommunalwahl 2025 +++
Am 14. September 2025 findet die Kommunalwahl 2025 statt.
Dafür sucht die Stadt Meckenheim Wahlhelferinnen und Wahlhelfer, die bereit sind, sich bei der Durchführung derWahl und Auszählung der Stimmen einzubringen.
Wer hat Zeit und Interesse mitzuwirken?
Anmeldungen können über die Kachel "Wahlen" oder den link Anmeldung Wahlhelfende für die Kommunalwahl 2025 | Beteiligung NRW Stadt Meckenheim vorgenommen werden.
+++Wartungsarbeiten am 18.08.2025+++
am 18.08. werden von 8:00 Uhr bis voraussichtlich 17:00 Uhr umfangreiche Update- und Wartungsarbeiten am Formularserver des Kommunalportal.NRW durchgeführt.
Während dieses Zeitraums wird ein Aufruf der Formulare nicht zur Verfügung stehen.
Das Kommunalportal sowie Verlinkungen bleiben erreichbar.
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+++Wartungsarbeiten am 27.08.2025+++
am 27.08.2025 finden Wartungsarbeiten an der BundID statt. In der Zeit von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr stehen Dienstleitungen die der BundID bedürfen nicht zur Verfügung.
Unterhaltsvorschuss
Kurzbeschreibung
Der Unterhaltsvorschuss ist eine staatliche Leistung für Kinder von Alleinerziehenden. Er hilft, die finanzielle Lebensgrundlage Ihres Kindes zu sichern, wenn der andere Elternteil nicht oder nur teilweise oder nicht regelmäßig Unterhalt in Höhe des Unterhaltsvorschusses zahlt. Der andere Elternteil muss den Vorschuss später zurückzahlen, wenn er keinen Unterhalt zahlt, obwohl er ganz oder teilweise Unterhalt zahlen könnte.
Onlinedienstleistungen
Beschreibung
Sie erhalten für Ihr Kind den Unterhaltsvorschuss, wenn Sie es in Ihrem Haushalt ohne einen anderen Elternteil erziehen, gegen den das Kind einen Anspruch auf Unterhalt hat. Dieser Unterhalt wird jedoch vom anderen Elternteil/vom Unterhaltsverpflichteten nicht, unvollständig oder unregelmäßig gezahlt. Der Lebensmittelpunkt des Kindes muss dabei eindeutig in Ihrem Haushalt sein. Sie dürfen keinen neuen Partner bzw. keine neue Partnerin geheiratet haben.
Wenn die Bezugsvoraussetzungen vorliegen, wird Ihnen der Unterhaltsvorschuss bis zur Volljährigkeit Ihres Kindes gezahlt. Die Begrenzung der Bezugsdauer (zuvor max. 72 Monate) wurde aufgehoben.
Zusätzlich zum Antragsformular ist je nach Einzelfall erforderlich:
- die Geburtsurkunde des betreffenden Kindes
- der Personalausweis des alleinerziehenden Elternteils
- bei ausländischen Kindern / bzw. Eltern: Ausweis und ein gültiger Nachweis über den Aufenthaltstitel
- die Meldebestätigung oder Melderegisterauskunft
- der Unterhaltstitel: aktuelle Unterhaltsfestlegung Unterhaltsurkunde, Urteil, Beschluss
- bei Trennung einer Ehe: Scheidungsurteil
- Ggf. Brief vom Rechtsanwalt über den Zeitpunkt des Getrenntlebens
- die aktuelle Steuerkarte
- bei unverheirateten Elternpaaren: Vaterschaftsanerkenntnis oder -feststellung
- Einkommensnachweise über:
- Kindergeld
- ggf. Halbwaisenrente
- ggf. Unterhaltszahlungen
- ggf. Bewilligungs-/Einstellungsbescheide über Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetzes anderer Unterhaltsvorschusskassen
Jugendhilfe
Der Unterhaltsvorschuss kann für einen Monat rückwirkend bewilligt werden, wenn die Voraussetzungen zu dem Zeitpunkt bereits erfüllt waren.
Folgende Voraussetzungen für die Bewilligung von Unterhaltsvorschuss müssen erfüllt sein:
- Der Kindesunterhalt wird nicht oder nur unvollständig gezahlt.
- Ihr Kind hat seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland.
- Der Elternteil ist alleinerziehend (z.B. auch verwitwet).
- Der Elternteil und das Kind müssen in einem Haushalt leben.
- Ausländische Kinder haben den Anspruch nur bei bestimmten Aufenthaltstiteln.
Jugendhilfe
Keine
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
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Jugendhilfe
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- Siebengebirgsring 4
- 53340 Meckenheim
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- E-Mail:
jugendamt@meckenheim.de
- E-Mail:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Telefon: 02225 917-251
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E-Mail: karen.busch@meckenheim.de