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Ehrenamtskarte beantragen
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Beschreibung
In Meckenheim engagieren sich viele Bürgerinnen und Bürger ehrenamtlich. Eine funktionierende Stadtgesellschaft ist ohne das vielfältige Engagement in Vereinen, Kirchen, sozialen und kulturellen Einrichtungen sowie Interessengruppen, aber auch im ganz normalen Alltag, nicht möglich. Ihr Engagement ist unverzichtbar und verdient daher große Anerkennung.
Ehrenamtskarte
Als Ausdruck der Wertschätzung und Anerkennung der ehrenamtlichen Arbeit hat der Rat der Stadt Meckenheim in seiner Sitzung am 9. Dezember 2020 entschieden, die Ehrenamtskarte NRW in Meckenheim einzuführen.
Diese Würdigung verbindet sich mit einem praktischen Nutzen: Menschen, die sich in besonderem Umfang für das Gemeinwohl engagierten, können mit der Ehrenamtskarte landesweit eine ständig wachsende Zahl von Angeboten öffentlicher, gemeinnütziger und privater Einrichtungen vergünstigt in Anspruch nehmen. Damit möchten wir DANKE sagen an alle, die sich intensiv für das gesellschaftliche Zusammenleben engagieren. Diese Inanspruchnahme der Ehrenamtskarte NRW wurde seit März 2021 in Meckenheim erfolgreich angenommen. Dieses Engagement wollen wir öffentlich wertschätzen.
Alle ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürger können bei der Stadt Meckenheim einen Antrag auf Erhalt der landesweiten Ehrenamtskarte stellen.
An der Infothek der Stadt Meckenheim halten wir für Sie den Vordruck "Bewerbung für die Vergabe der Ehrenamtskarte" und Informationsbroschüren auch in Papierform bereit.
Bitte denken Sie bei der Rückgabe an die Bestätigung der Organisation, für die Sie ehrenamtlich tätig sind.
Jubiläums-Ehrenamtskarte
Seit März 2022 können ehrenamtlich Engagierte auch die Jubiläums-Ehrenamtskarte NRW bei der Stadt Meckenheim beantragen. Die Jubiläums-Ehrenamtskarte NRW ist ein Zeichen der Anerkennung bürgerschaftlichen Engagements und ein kleines Dankeschön des Landes Nordrhein-Westfalen für alle, die sich in ihrer Freizeit unentgeltlich einsetzen. Diese Menschen, die sich seit mehr als 25 Jahren unentgeltlich engagieren, können ab sofort die Jubiläums-Ehrenamtskarte NRW beantragen.
Oder man kann jemanden für den Erhalt der Jubiläums-Ehrenamtskarte vorschlagen.
Anders als bei der Ehrenamtskarte NRW, für deren Erhalt es nötig ist, über einen Zeitraum von wenigstens einem Jahr mindestens fünf Stunden in der Woche oder rund 250 Stunden im Jahr in oder für Meckenheim im Einsatz gewesen zu sein, ist bei der Jubiläums-Ehrenamtskarte Voraussetzung, dass ein mindestens 25 Jahre andauerndes bürgerschaftliches Engagement stattgefunden haben muss. Auch die Befristung von zwei Jahren entfällt bei der Jubiläums-Ehrenamtskarte NRW. Sie hat lebenslange Gültigkeit.
Wertschätzung und Anerkennung erlangen die ehrenamtlich Tätigen unabhängig davon, egal welche der beiden Karten sie innehaben, nicht nur im Rathaus, sondern auch bei Meckenheimer Unternehmen und Institutionen. Die Bereitschaft, als KooperationspartnerInnen ein klares Zeichen für die öffentliche Würdigung außergewöhnlichen Engagements zu setzen, ist groß. Mehr als 25 Vereinbarungen, in denen Ermäßigungen oder Sonderaktionen für Ehrenamtliche zugesagt werden, liegen bereits vor. Darüber hinaus können die Inhaber der Ehrenamtskarte/Jubiläums-Ehrenamtskarte auch die mehr als 4.700 Vergünstigungen, die flächendeckend im gesamten Bundesland NRW zur Verfügung stehen, nutzen.
Alle Angebote zum Ehrenamt sowie das Verzeichnis sämtlicher Vergünstigungen in Meckenheim und NRW können Sie nachfolgend aufrufen:
Ehrensache NRW https://www.engagiert-in-nrw.de/ehrensache
Das Verzeichnis der Partnerfirmen wird ständig erweitert, neue Partner werden regelmäßig angeworben:
Aktuelles Partnerverzeichnis für Meckenheim
Rechtliche Grundlagen
Richtlinien der Stadt Meckenheim zur Ausstellung der Ehrenamtskarte NRW
Stephan Kister
Fachbereichsleiter
Stadtverwaltung Meckenheim
Fachbereich 50 – Soziale Leistungen, Inklusion und Ehrenamt
Siebengebirgsring 4
53340 Meckenheim
T 02225 / 917 192
F 02225 / 917 66 216
stephan.kister@meckenheim.de
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Zuständige Einrichtungen
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Soziale Leistungen, Inklusion und Ehrenamt
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- Siebengebirgsring 4
- 53340 Meckenheim
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E-Mail: stephan.kister@meckenheim.de
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