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Meldebescheinigung (einfach oder erweitert)

Onlinedienstleistung

Beschreibung

Onlineformulare im virtuellen Rathaus

E-Government bedeutet, dass die Bürgerinnen und Bürger Behördengänge unabhängig von den Öffnungszeiten des Rathauses oder anderer Verwaltungen im Internet durchführen können, wie zum Beispiel die Beantragung von Meldebescheinigungen, Personenstandsurkunden aus dem Geburtenregister/Eheregister/Lebenspartnerschaftsregister/Sterberegister oder die Anmeldung von Hunden.
Alle Vorgänge können online bezahlt werden. Hierzu können Sie giropay, Kreditkarte (Mastercard, VISA) oder PayPal verwenden.

 

Personenstandsurkunden

Ihr Standesamt ist nur dann zuständig, wenn auch die Beurkundung der jeweiligen Angelegenheit in Meckenheim erfolgt ist, also z.B. die Geburt oder Eheschließung in Meckenheim stattgefunden hat. Der Wohnort zum Zeitpunkt der Beurkundung ist nicht relevant.
Aus folgenden Registern können Sie Personenstandsurkunden beantragen:

  • Geburtenregister
  • Eheregister
  • Lebenspartnerschaftsregister
  • Sterberegister


Meldewesen

Einfache Meldebescheinigung

Sie können bei der Stadt Meckenheim eine einfache Meldebescheinigung beantragen, wenn Ihr aktueller Wohnsitz in Meckenheim gemeldet ist.
Die Meldebescheinigung dient gegenüber Dritten als Nachweis über Ihre bestehende Anmeldung in einer aktuellen Wohnung. Sie kann für behördliche und private Zwecke verwendet werden.

Erweiterte Meldebescheinigung

Sie können bei der Stadt Meckenheim eine erweiterte Meldebescheinigung beantragen, wenn Ihr aktueller Wohnsitz in Meckenheim gemeldet ist.
Sollten Sie aus Meckenheim verzogen sein, ist eine Ausstellung einer erweiterten Meldebescheinigung nur bei persönlicher Vorsprache möglich.
Die erweiterte Meldebescheinigung dient zum Zwecke der Eheschließung oder zur Vorlage bei einer Botschaft oder einem Konsulat.

Manuelle Melderegisterauskunft nach § 44 BMG (Bundesmeldegesetz)

Die einfache Auskunft aus dem Melderegister (nach § 44 BMG) beinhaltet folgende Daten:
1. Familienname
2. Vornamen
3. Doktorgrad
3. derzeitige Anschriften
4. sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache

 

Onlinedienstleistung

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen