Suche
Rattensichtung melden
Onlinedienstleistungen
Beschreibung
Hintergrundwissen zur Ratten-Meldepflicht:
Die Schadnager findet man oft an Orten, an denen Abfälle von Lebensmitteln in offenen Müll- und Biotonnen oder auf dem Komposthaufen entsorgt werden. Die Gefahr, die diese Schädlinge mit sich bringen, sind Krankheitserreger, die sich durch Anfressen, über Kot und über Urin auf Mensch und Tier übertragen können.
Ratten-Meldepflicht: Muss man Ratten melden?
Sobald ein verstärkter Rattenbefall auf einem Grundstück oder Gelände bemerkt wird, muss diese Beobachtung dem zuständigen Ordnungsamt der Gemeinde mitgeteilt werden.
Wenn Sie beim Ordnungsamt Ratten melden möchten, können Sie dies entweder in mündlicher oder in schriftlicher Form tun.
Wichtig ist dabei, die Art und Stelle der Beobachtung genau zu beschreiben.
Bei der Meldung müssen Sie folgende Angaben machen:
- Name der mitteilenden Person
- um welche Schädlingsart es sich handelt
- welcher Ort (Grundstück, Gebäude etc.) betroffen ist, mit Adresse und Name des Grundstückeigentümers, Vermieters oder Verwalters
- wann der Haus- bzw. Grundstückseigentümer bereits informiert wurde
- ist eine Ursache für den Rattenbefall erkennbar?
Ratten-Meldepflicht auf privatem Grundstück
Haben Grundstückseigentümer einen Rattenbefall auf ihrem privaten Grundstück festgestellt, dann muss das beim Ordnungsamt gemeldet werden.
Die Maßnahmen zur Bekämpfung sind selbst durchzuführen.
Wenn Mieter einen Schädlingsbefall auf ihrem gemieteten Grundstück feststellen, müssen sie die Nachricht umgehend an ihren Vermieter übermitteln. Dieser ist dazu verpflichtet, entsprechende Maßnahmen zu treffen.
Als Grundstückseigentümer ist man dazu verpflichtet, tote Tiere zu beseitigen und Rattenlöcher und Durchtrittsstellen sicher zu verschließen.
Neben der Ratten-Meldepflicht sind Bürger auch zur Vorsorge verpflichtet. Deshalb dürfen keine Essensreste in die Toilette hinuntergespült werden. Auch sollten Futterstellen anderer Tiere für die Schädlinge unzugänglich aufgestellt werden.
Tipps zur Vermeidung von Rattenbefall
- Müll muss ausschließlich in dafür vorgesehene Abfalleimer entsorgt werden.
- Abfalleimer müssen fest verschließbar sein.
- Essensreste haben nichts in der Toilette oder auf dem Kompost im Garten zu suchen.
- Hygiene im Haus ist das A und O. Offene Stellen (z.B. an Türen und Fenstern), insbesondere in Erdbodennähe sollten verschlossen werden (ggf. mit engmaschigen Gittern).
- Tiere füttern in Parks ist untersagt, da Speisereste übrig bleiben können, die Schadnager anlocken.
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
-
Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Feuerwehr und Bevölkerungsschutz
-
- Siebengebirgsring 4
- 53340 Meckenheim
-