+++ Stadt Meckenheim sucht ehrenamtliche Wahlhelfende für die Kommunalwahl 2025 +++

+++ Stadt Meckenheim sucht ehrenamtliche Wahlhelfende für die Kommunalwahl 2025 +++

Am 14. September 2025 findet die Kommunalwahl 2025 statt. 

Dafür sucht die Stadt Meckenheim Wahlhelferinnen und Wahlhelfer, die bereit sind, sich bei der Durchführung derWahl und Auszählung der Stimmen einzubringen.

Wer hat Zeit und Interesse mitzuwirken?

Anmeldungen können über die Kachel "Wahlen" oder den link  Anmeldung Wahlhelfende für die Kommunalwahl 2025 | Beteiligung NRW Stadt Meckenheim vorgenommen werden.

 

 

+++Wartungsarbeiten+++

+++Wartungsarbeiten am 18.08.2025+++

am 18.08. werden von 8:00 Uhr bis voraussichtlich 17:00 Uhr umfangreiche Update- und Wartungsarbeiten am Formularserver des Kommunalportal.NRW durchgeführt.

Während dieses Zeitraums wird ein Aufruf der Formulare nicht zur Verfügung stehen.

Das Kommunalportal sowie Verlinkungen bleiben erreichbar.

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+++Wartungsarbeiten am 27.08.2025+++

am 27.08.2025 finden Wartungsarbeiten an der BundID statt. In der Zeit von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr stehen Dienstleitungen die der BundID bedürfen nicht zur Verfügung.   

 

BIS: Suche und Detail

Wilden Müll melden

Onlinedienstleistungen

Beschreibung

Wilder Müll umfasst allen Abfall, der mutwillig außerhalb der angebotenen Entsorgungsmöglichkeiten, insbesondere in der freien Natur, abgelegt wird.

Als "wilder Müll" werden Abfälle bezeichnet, die in der freien Landschaft, in Wäldern oder an Bachläufen sowie an öffentlichen Plätzen außerhalb der dafür vorgesehenen Abfallbehälter illegal abgelagert werden.

Bei wilden Müllablagerungen handelt es sich im harmlosesten Fall um Pflanzenabfälle oder Lebensmittelverpackungen und im schlimmsten Fall um Behälter mit chemischen Stoffen oder alte Autobatterien, durch die eine Gefährdung von Boden und Grundwasser ausgehen kann, wenn zum Beispiel giftige Chemikalien durch Niederschlagswasser in den Untergrund eingetragen werden.

Das gilt auch für Grünabfälle (z. B. Laubabfälle, Strauch- und Rasenschnitt): Auf naturnahen Flächen bewirken abgelegte Grünabfälle eine massive lokale Nährstoffanreicherung, die die biotypische Pflanzendecke mit der hier lebenden Tiergemeinschaft zerstört.

Das Ablagern von "wildem Müll" ist verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Es kann mit einem Bußgeld belegt werden.

Zu der Geldbuße kommen noch die Kosten für das Einsammeln und die ordnungsgemäße Entsorgung der Abfälle. Bei der illegalen Entsorgung von gefährlichen Abfällen (z. B. Farben, Lacke, Altöl oder andere gefährliche Flüssigkeiten, asbesthaltige Materialien, Elektroaltgeräte) droht sogar ein strafrechtliches Verfahren.

Wenn Sie wilden Müll entdeckt haben, melden Sie diesen Missstand bitte der Stadt oder Gemeinde, in der sich die illegale Ablagerung befindet. Diese ist in der Regel für die Entsorgung zuständig.

Zeugen, die ein unrechtmäßiges Abladen von Müll beobachten, können Tag und Nacht die Polizei rufen. Alternativ können Sie Ihre Beobachtungen auch online mit dem rechts befindlichen Formular weitergeben:

Hierbei ist jede Beobachtung hilfreich, die eine eindeutige Identifizierung des Verursachers erleichtert, z. B.:

  • Tag und Uhrzeit des illegalen Ablagerungsvorgangs,
  • Personenbeschreibung des Verursachers,
  • Beschreibung des Fahrzeugs des Verursachers (Fahrzeugtyp, -farbe, -kennzeichen und etwaige Besonderheiten wie Spoiler, Aufkleber u. a.).
  • Fotos sind natürlich noch hilfreicher.

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