+++ Wartungsarbeiten am Kommunalportal +++

+++ Wartungsarbeiten +++

+++ Wartungsarbeiten am Kommunalportal +++

Aufgrund notwendiger Wartungsarbeiten am Kommunalportal steht dieses 

am 10.12.2025, von 09:30 bis 17:30 Uhr

nur eingeschränkt oder gar nicht zur Verfügung

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Am Donnerstag, den 16.12.2025, finden in der Zeit von 04:00 bis 05:00 Uhr  Wartungsarbeiten  statt.

Während dieser Zeit stehen die Antragskomponenten nicht zur Verfügung.

Wir bitten um Ihr Verständnis für diese temporäre Einschränkung.

 

Ihr E Government-Team

BIS: Suche und Detail

Reitkennzeichen [Rhein-Sieg-Kreis]

Beschreibung

Reitkennzeichen [Rhein-Sieg-Kreis]

Reitplaketten und Jahresaufkleber von zu Hause aus beantragen

 

Alle Pferde und Ponys, die im Rhein-Sieg-Kreis in der freien Landschaft oder im Wald geritten oder geführt werden, müssen mit einem Reitkennzeichen und einem für das jeweilige Jahr geltenden Jahresaufkleber ausgestattet sein. Entsprechende Reitkennzeichen aus anderen Bundesländern haben auch im Rhein-Sieg-Kreis Gültigkeit.

Reitkennzeichen und Jahresaufkleber können im Rhein-Sieg-Kreis mit dem Online-Service der Kreisverwaltung ganz bequem von zu Hause aus beantragt werden: www.rhein-sieg-kreis.de/reitkennzeichen.

Dafür benötigt man nur ein Konto bei der BundID. Und auch anfallende Gebühren können direkt online bezahlt werden.

In der freien Landschaft außerhalb des Waldes ist das Reiten auf allen öffentlichen Verkehrsflächen und auf privaten Straßen, Wegen und Plätzen gestattet.

 

Neben den Kennzeichen mit Jahresaufklebern ​gibt es auch ermäßigte Kurzzeitkennzeichen, sogenannte Wanderkennzeichen. Diese gelten beispielsweise für Reitveranstaltungen, die einen oder wenige Tage umfassen oder sonstige Kurzaufenthalte. Die Jahresaufkleber sind jeweils ab Januar im Kreishaus Siegburg oder in der Nebenstelle in Rheinbach (Grabenstraße 39, 53359 Rheinbach, nebenstelle.rheinbach@rhein-sieg-kreis.de) erhältlich.

Beim Rhein-Sieg-Kreis gibt es auch eine Reitwegekarte sowie weitere Informationen.

 

Bitte beachten:

Für das Reiten im Wald gibt es jedoch gesonderte Regeln: In den Waldgebieten der Gemeinden Alfter, Swisttal und Wachtberg, den Städten Bad Honnef, Bornheim, Königswinter, Meckenheim, Rheinbach, Sankt Augustin und Troisdorf sowie Teilgebieten der Städte Hennef, Lohmar und Siegburg ist das Reiten im Wald auf die gekennzeichneten Reitwege beschränkt, auf denen auch die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung gelten. Das Reiten ist dort auf eigene Gefahr gestattet.

Zuständige Einrichtungen