+++ Wartungsarbeiten am Kommunalportal +++

+++ Wartungsarbeiten +++

+++ Wartungsarbeiten am Kommunalportal +++

Aufgrund notwendiger Wartungsarbeiten am Kommunalportal steht dieses 

am 10.12.2025, von 09:30 bis 17:30 Uhr

nur eingeschränkt oder gar nicht zur Verfügung

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Am Donnerstag, den 16.12.2025, finden in der Zeit von 04:00 bis 05:00 Uhr  Wartungsarbeiten  statt.

Während dieser Zeit stehen die Antragskomponenten nicht zur Verfügung.

Wir bitten um Ihr Verständnis für diese temporäre Einschränkung.

 

Ihr E Government-Team

BIS: Suche und Detail

Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz [Rhein-Sieg-Kreis]

Beschreibung

Online-Services der Kreisverwaltung

Hinter dem sperrigen Begriff „Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz“ verbirgt sich eine ganz wichtige vorbeugende Schutzmaßnahme für die eigene Gesundheit und die unserer Mitmenschen:

Wer beruflich mit Lebensmitteln zu tun hat, MUSS sich über die mögliche Übertragung von Infektionskrankheiten informieren, bevor eine Tätigkeit in diesem Bereich beginnt. Das betrifft beispielsweise alle, die in der Gastronomie arbeiten.

Die zukünftige Servicekraft, die angehende Köchin oder der neue Koch sind nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) dazu verpflichtet, an einer Belehrung teilzunehmen. Die Teilnahme wird bestätigt, und dann kann der neue Job starten.

Als besonderen Service bietet der Rhein-Sieg-Kreis an, diese Belehrung online und bequem von zu Hause aus zu verfolgen. Das ist unter www.rhein-sieg-kreis.de/online-belehrung möglich.

 

WICHTIG zu wissen:

Für die Durchführung dieser Onlinedienstleistung wird ein Konto bei der BundID benötigt. Hier ist eine Anmeldung mit Benutzername und Passwort ausreichend.

 

Zuständige Einrichtungen