+++ Stadt Meckenheim sucht ehrenamtliche Wahlhelfende für die Kommunalwahl 2025 +++

+++ Stadt Meckenheim sucht ehrenamtliche Wahlhelfende für die Kommunalwahl 2025 +++

Am 14. September 2025 findet die Kommunalwahl 2025 statt. 

Dafür sucht die Stadt Meckenheim Wahlhelferinnen und Wahlhelfer, die bereit sind, sich bei der Durchführung derWahl und Auszählung der Stimmen einzubringen.

Wer hat Zeit und Interesse mitzuwirken?

Anmeldungen können über die Kachel "Wahlen" oder den link  Anmeldung Wahlhelfende für die Kommunalwahl 2025 | Beteiligung NRW Stadt Meckenheim vorgenommen werden.

 

 

+++Wartungsarbeiten+++

+++Wartungsarbeiten am 18.08.2025 und 19.08..2025+++

am 18.08. werden von 8:00 Uhr bis voraussichtlich 19.08.202517:00 Uhr umfangreiche Update- und Wartungsarbeiten am Formularserver des Kommunalportal.NRW durchgeführt.

Während dieses Zeitraums wird ein Aufruf der Formulare nicht zur Verfügung stehen.

Das Kommunalportal sowie Verlinkungen bleiben erreichbar.

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+++Wartungsarbeiten am 27.08.2025+++

am 27.08.2025 finden Wartungsarbeiten an der BundID statt. In der Zeit von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr stehen Dienstleitungen die der BundID bedürfen nicht zur Verfügung.   

 

BIS: Suche und Detail

Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz [Rhein-Sieg-Kreis]

Beschreibung

Online-Services der Kreisverwaltung

Hinter dem sperrigen Begriff „Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz“ verbirgt sich eine ganz wichtige vorbeugende Schutzmaßnahme für die eigene Gesundheit und die unserer Mitmenschen:

Wer beruflich mit Lebensmitteln zu tun hat, MUSS sich über die mögliche Übertragung von Infektionskrankheiten informieren, bevor eine Tätigkeit in diesem Bereich beginnt. Das betrifft beispielsweise alle, die in der Gastronomie arbeiten.

Die zukünftige Servicekraft, die angehende Köchin oder der neue Koch sind nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) dazu verpflichtet, an einer Belehrung teilzunehmen. Die Teilnahme wird bestätigt, und dann kann der neue Job starten.

Als besonderen Service bietet der Rhein-Sieg-Kreis an, diese Belehrung online und bequem von zu Hause aus zu verfolgen. Das ist unter www.rhein-sieg-kreis.de/online-belehrung möglich.

 

WICHTIG zu wissen:

Für die Durchführung dieser Onlinedienstleistung wird ein Konto bei der BundID benötigt. Hier ist eine Anmeldung mit Benutzername und Passwort ausreichend.

 

Zuständige Einrichtungen