+++ Stadt Meckenheim sucht ehrenamtliche Wahlhelfende für die Kommunalwahl 2025 +++
Am 14. September 2025 findet die Kommunalwahl 2025 statt.
Dafür sucht die Stadt Meckenheim Wahlhelferinnen und Wahlhelfer, die bereit sind, sich bei der Durchführung derWahl und Auszählung der Stimmen einzubringen.
Wer hat Zeit und Interesse mitzuwirken?
Anmeldungen können über die Kachel "Wahlen" oder den link Anmeldung Wahlhelfende für die Kommunalwahl 2025 | Beteiligung NRW Stadt Meckenheim vorgenommen werden.
+++Wartungsarbeiten am 18.08.2025+++
am 18.08. werden von 8:00 Uhr bis voraussichtlich 17:00 Uhr umfangreiche Update- und Wartungsarbeiten am Formularserver des Kommunalportal.NRW durchgeführt.
Während dieses Zeitraums wird ein Aufruf der Formulare nicht zur Verfügung stehen.
Das Kommunalportal sowie Verlinkungen bleiben erreichbar.
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+++Wartungsarbeiten am 27.08.2025+++
am 27.08.2025 finden Wartungsarbeiten an der BundID statt. In der Zeit von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr stehen Dienstleitungen die der BundID bedürfen nicht zur Verfügung.
Bundestagswahl am 23. Februar 2025
Onlinedienstleistungen
Beschreibung
Am 14. September findet die Kommunalwahl statt.
Sollte es zu einer Stichwahl bei der Wahl des Landrates/der Landrätin und/oder des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin kommen, so wird die Stichwahl am 28. September stattfinden.
Für diese Termine sucht die Stadt Meckenheim Wahlhelferinnen und Wahlhelfer, die bereit sind, sich bei der Durchführung der Wahl und der Auszählung der Stimmen einzubringen. Die Mithilfe der Bürgerinnen und Bürger am Wahltag in den einzelnen Wahllokalen ist Voraussetzung für einen reibungslosen Ablauf der Wahl.
Die Tätigkeit ist ehrenamtlich, wer mitmacht, erhält am Wahltermin ein Erfrischungsgeld in Höhe von 40 € als Dankeschön. Die Wahllokale sind von 8 Uhr bis 18 Uhr geöffnet, anschließend werden die Stimmen ausgezählt. Es ist üblich, dass sich die Mitglieder des Wahlvorstandes eine halbe Stunde vor Beginn der Wahl im Wahllokal treffen und dann eine Art „Schichtbetrieb“ vereinbaren.
Wahlhelfer oder Wahlhelferin kann werden, wer am Tag der Wahl selbst wahlberechtigt, also am Wahltag mindestens 16 Jahre alt ist, die deutsche Staatsbürgerschaft oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt sowie mind. seit dem 16. Tag vor der Wahl seine Wohnung in Meckenheim hat.
Wer hat Zeit und Interesse mitzuwirken?
Die verbindliche Einberufung der Wahlhelfenden erfolgt bis 2 Wochen vor der Wahl am 14. September.
Für weitergehende Fragen steht das Wahlamt der Stadt Meckenheim, Ursula Schmitz per Mail unter wahlen@meckenheim.deoder telefonisch unter der Nummer 02225/917-194 zur Verfügung.
Onlinedienstleistungen
Zuständige Kontaktpersonen
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Telefon: 02225 917-194