Sonderöffnungszeiten des Wahlbüros für die Briefwahl vor Ort:

Sonderöffnungszeiten des Wahlbüros für die Briefwahl vor Ort:

Freitag, 07.02.2025         07.30 Uhr bis 16.00 Uhr

Samstag, 08.02.2025      08.00 Uhr bis 14.00 Uhr

Montag, 10.02.2025        07.30 Uhr bis 18.00 Uhr

Ab Dienstag, 11. Februar, gelten dann für das Wahlbüro die allgemeinen Öffnungszeiten der Stadt Meckenheim.
Im Wahlbüro kann nicht nur die Briefwahl beantragt, sondern auch direkt dort gewählt werden.

BIS: Suche und Detail

Wählen aus dem Ausland

Onlinedienstleistungen

Beschreibung

Sie wohnen im Ausland und möchten am 23. Februar 2025 ihr Wahlrecht für den Deutschen Bundestag ausüben?

Als Auslandsdeutsche oder Auslandsdeutscher ohne Wohnsitz im Inland sollten Sie so früh wie möglich einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Zuständig ist die Gemeinde, in der Sie zuletzt gewohnt haben. Sollten Sie in den vergangenen 25 Jahren nicht länger als 3 Monate in Deutschland gelebt haben, ist die Gemeinde zuständig, zu der Sie eine persönliche Verbundenheit haben, z.B. aufgrund Ihrer familiären Herkunft oder Ihrer Berufstätigkeit.

Für die Antragstellung verwenden Sie Formulare, die Sie von der Internetseite der Bundeswahlleiterin (http://www.bundeswahlleiterin.de/bundestagswahlen/2025.htmlherunterladen oder bei der für Sie zuständigen Auslandsvertretung auf Anfrage bekommen können. Informieren Sie sich auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin über die für Sie geltenden Voraussetzungen für eine Eintragung ins Wählerverzeichnis und die von Ihnen beizufügenden Unterlagen.

Achten Sie darauf, dass Ihr Antrag spätestens am 2. Februar 2025 bei der zuständigen Gemeinde in Deutschland vorliegen muss. Wenn Sie in den vergangenen 25 Jahren mindestens 3 Monate ununterbrochen in Deutschland gelebt haben, können Sie Ihren Antrag elektronisch stellen. Wenn Ihr Aufenthalt in Deutschland länger zurückliegt oder Sie nie in Deutschland gelebt haben, müssen Sie Ihren Antrag schriftlich einreichen.

Ihr Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis gilt zugleich als Antrag auf Briefwahl. Die Gemeinde versendet die Briefwahlunterlagen an die von Ihnen angegebene Adresse, falls Sie im außereuropäischen Ausland leben per Luftpost. Da die Briefwahlunterlagen für die vorgezogene Bundestagswahl erst im Februar versandt werden können, sollten Sie prüfen, ob Sie zur Beschleunigung eine besondere Versendungsform wählen (Expressversand, privater Kurierdienst etc.). Die Kosten dafür tragen Sie selbst.

Gegebenenfalls können die Briefwahlunterlagen über den Kurierdienst des Auswärtigen Amts an die für Sie zuständige Auslandsvertretung versandt und auch zurückgeschickt werden. Erkundigen Sie sich bei der betreffenden Auslandsvertretung, ob dies möglich ist und regeln mit ihr das Verfahren der Lagerung und Übergabe bzw. Weiterleitung der Sendungen. Grundsatz ist die persönliche Abholung der Unterlagen durch die Wahlberechtigten. Die Kosten für die Weiterleitung tragen Sie selbst. Eine Haftung für die Mitbenutzung des Kurierwegs und die Weiterleitung der Unterlagen sowie den rechtzeitigen Eingang der Briefe übernimmt das Auswärtige Amt nicht. Klären Sie auch rechtzeitig mit Ihrer Auslandsvertretung die Laufzeiten des amtlichen Kurierwegs. Unter Umständen kann dieser länger dauern als andere Versandformen. Um die Wahlbriefe rechtzeitig zu den Wahlämtern in Deutschland weiterleiten zu können, müssen sie im Rücklauf spätestens am 17. Februar 2025 in der Kurierstelle des Auswärtigen Amts vorliegen.

Wenn Sie eine Übersendung an eine Auslandsvertretung wünschen, weisen Sie Ihr Wahlamt darauf hin, dass die Wahlunterlagen in einem gesonderten und verschlossenen Umschlag versandt werden müssen, der deutlich als Wahlsache gekennzeichnet ist und den Namen des Wahlberechtigten enthält. Dieser Umschlag wird verschlossen in einem weiteren Briefumschlag mit folgender Adressierung durch die Wahlämter versendet und für den Versand innerhalb Deutschlands ausreichend frankiert:

Auswärtiges Amt
für Botschaft/Generalkonsulat/Konsulat (Dienstort) Kurstraße 36
10117 Berlin

Sollen die Wahlunterlagen weitergeleitet werden, lassen Sie der Auslandsvertretung zu diesem Zweck einen ausreichend frankierten und adressierten Rückumschlag zukommen.

Sie wohnen grundsätzlich in Deutschland, sind aber vorübergehend über den Wahltag im Ausland und möchten an der Wahl zum Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025 teilnehmen?

Wenn Sie nur vorübergehend im Ausland sind aber noch in einer deutschen Gemeinde mit Wohnsitz gemeldet sind, werden Sie von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen. Sie sollten dann aber frühzeitig Kontakt mit der Gemeinde aufnehmen, damit Ihnen die Wahlbenachrichtigung und die Briefwahlunterlagen an eine von Ihnen genannte Auslandsadresse übermittelt werden. Für die Versandwege gilt das zuvor Gesagte.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin:

Deutsche im Ausland - Die Bundeswahlleiterin

Zuständige Einrichtungen

  • Wahlen
      • Siebengebirgsring 4
      • 53340 Meckenheim