Wahlen Informationen
Beschreibung
Am 14. September 2025 findet daher auch die Kommunalwahl in Meckenheim statt.
An diesem Tag werden die folgenden Gremien gewählt:
- Rat der Stadt: Die Mitglieder des Stadtrates entscheiden über wichtige kommunale Angelegenheiten und vertreten die Interessen der Bürgerinnen und Bürger.
- Kreistag: In kreisangehörigen Kommunen wird zudem der Kreistag gewählt, der für die Belange des gesamten Kreises zuständig ist.
Gleichzeitig steht an diesem Tag auch die Wahl der Bürgermeisterin bzw. des Bürgermeisters sowie der Landrätin bzw. des Landrates an.
Wahlberechtigung
Wahlberechtigt bei Kommunalwahlen in NRW sind Deutsche sowie Staatsangehörige der übrigen 26 EU-Mitgliedstaaten, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl im Wahlgebiet (in der Gemeinde/Stadt bzw. im Kreis) wohnen oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Wahlmodalitäten
Bei der Wahl der kommunalen Vertretung – dem Stadtrat oder dem Kreistag – hat jede Wählerin und jeder Wähler nur eine Stimme. Mit dieser Stimme wird gleichzeitig ein Wahlbezirksbewerber bzw. eine Wahlbezirksbewerberin sowie die Reserveliste der Partei oder Wählergruppe gewählt, für die der Wahlbezirksbewerber oder die Wahlbezirksbewerberin aufgestellt ist.
Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister sowie die Landrätin oder der Landrat werden durch Mehrheitswahl bestimmt; auch hier besitzt jede Wählerin bzw. jeder Wähler eine Stimme. Soweit keine Bewerberin bzw. kein Bewerber im ersten Wahlgang mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat, erfolgt eine Stichwahl. Diese findet am 28. September statt.
Die Wahl kann entweder im Wahllokal oder per Briefwahl erfolgen.
Das Briefwahlbüro der Stadt Meckenheim ist ab dem 11. August geöffnet (Rathaus Erdgeschoss Zimmer 0.02). Mehr Informationen:
Kommunalwahl am 14. September-Briefwahl und Wahlbenachrichtigungen
Informationen zu den Standorten der Wahllokale folgen in Kürze.
Nutzen Sie Ihr Wahlrecht und gestalten Sie aktiv die Zukunft Ihrer Kommune mit!
Es werden keine gelben Wahlbenachrichtigs-Karten, sondern Wahlbenachrichtigungsbriefe (Anschreiben) an die Wahlberechtigten versendet.
Wahlberechtigt bei Kommunalwahlen in NRW sind Deutsche sowie Staatsangehörige der übrigen 26 EU-Mitgliedstaaten, die am Wahltag
- das 16. Lebensjahr vollendet haben
- mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl im Wahlgebiet (in der Gemeinde/Stadt bzw. im Kreis) wohnen oder
- sich sonst gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
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Zuständige Kontaktpersonen
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Telefon: 02225 917-194