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Meldebescheinigung (einfach oder erweitert)
Onlinedienstleistungen
Beschreibung
Onlineformulare im virtuellen Rathaus
E-Government bedeutet, dass die Bürgerinnen und Bürger Behördengänge unabhängig von den Öffnungszeiten des Rathauses oder anderer Verwaltungen im Internet durchführen können, wie zum Beispiel die Beantragung von Meldebescheinigungen, Personenstandsurkunden aus dem Geburtenregister/Eheregister/Lebenspartnerschaftsregister/Sterberegister oder die Anmeldung von Hunden.
Alle Vorgänge können online bezahlt werden. Hierzu können Sie giropay, Kreditkarte (Mastercard, VISA) oder PayPal verwenden.
Personenstandsurkunden
Ihr Standesamt ist nur dann zuständig, wenn auch die Beurkundung der jeweiligen Angelegenheit in Meckenheim erfolgt ist, also z.B. die Geburt oder Eheschließung in Meckenheim stattgefunden hat. Der Wohnort zum Zeitpunkt der Beurkundung ist nicht relevant.
Aus folgenden Registern können Sie Personenstandsurkunden beantragen:
- Geburtenregister
- Eheregister
- Lebenspartnerschaftsregister
- Sterberegister
Meldewesen
Einfache Meldebescheinigung
Sie können bei der Stadt Meckenheim eine einfache Meldebescheinigung beantragen, wenn Ihr aktueller Wohnsitz in Meckenheim gemeldet ist.
Die Meldebescheinigung dient gegenüber Dritten als Nachweis über Ihre bestehende Anmeldung in einer aktuellen Wohnung. Sie kann für behördliche und private Zwecke verwendet werden.
Erweiterte Meldebescheinigung
Sie können bei der Stadt Meckenheim eine erweiterte Meldebescheinigung beantragen, wenn Ihr aktueller Wohnsitz in Meckenheim gemeldet ist.
Sollten Sie aus Meckenheim verzogen sein, ist eine Ausstellung einer erweiterten Meldebescheinigung nur bei persönlicher Vorsprache möglich.
Die erweiterte Meldebescheinigung dient zum Zwecke der Eheschließung oder zur Vorlage bei einer Botschaft oder einem Konsulat.
Manuelle Melderegisterauskunft nach § 44 BMG (Bundesmeldegesetz)
Die einfache Auskunft aus dem Melderegister (nach § 44 BMG) beinhaltet folgende Daten:
1. Familienname
2. Vornamen
3. Doktorgrad
3. derzeitige Anschriften
4. sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
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Bürgerbüro, Personenstandswesen und Statistik
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- Siebengebirgsring 4
- 53340 Meckenheim
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- E-Mail:
buergerbuero@meckenheim.de
- E-Mail:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Telefon: 02225 917-525
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E-Mail: alina.blissenbach@meckenheim.de
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Profil: Link
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Telefon: 02225 917-207
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E-Mail: digitales@meckenheim.de
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Profil: Link
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Telefon: 02225 917-208
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E-Mail: digitales@meckenheim.de
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Profil: Link
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Telefon: 02225 917-206
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E-Mail: digitales@meckenheim.de
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